Es ist endlich geschafft: Nach mehrmaligem Verschieben macht die erste Version des Transparency Consent Frameworks (TCF) am 30. September 2020 Platz für Version 2.0. Das vom Interactive Advertising Bureau (IAB) verfasste TCF möchte die Sammlung und Übermittlung der Nutzereinwilligungs-Informationen über die gesamte Auslieferungskette hinweg standardisieren. Jeder ist also betroffen: Herausgeber, Werbetreibende und natürlich die AdTech-Anbieter. Das TCF zu befolgen bedeutet für die Herausgeber (die andernfalls nicht mehr in der Lage sind, ihr Werbeinventar zu deklarieren), eine Consent Management Plattform (CMP), die mit dieser zweiten Version des TCF konform geht und als solche auch vom IAB anerkannt wird, einzurichten.
Ein erster Teil der Antwort steckt in den angekündigten Neuerungen. Hier sind 3 von ihnen:
Soweit zu den hauptsächlichen Neuerungen, die vom IAB hervorgehoben werden. Sich damit zufrieden zu geben, würde allerdings bedeuten, die andere große Neuerung des TCF 2.0 zu vergessen: seine Billigung von Google, das an der Ausarbeitung der neuen Version des Frameworks beteiligt war. Dies war bei der ersten Version noch nicht der Fall und somit ließ sich das TCF 1.0 mit Gesetzen vergleichen, die mangels Durchführungsverordnung ohne Wirkung bleiben… Es ist in der Tat schwierig, einen Markt zu standardisieren, wenn der Hauptakteur nicht mit an Bord ist.
Kann man daher nun sagen, dass alles besser wird? Dass der Dialog rund um Nutzereinwilligungen zwischen Akteuren der Online-Werbebranche nun reibungslos ablaufen wird? Nicht so ganz. Und das hat mehrere Gründe.
Auch wenn Google das TCF 2.0 gebilligt hat, versteckt sich der Teufel, wie so oft, im Detail. Falls ein Herausgeber, um mit Google zu arbeiten, auf eine mit dem TCF konforme CMP (Consent Management Platform) zurückgreifen muss, muss er dabei auf mehrere Punkte aufpassen. Zum Beispiel darauf, dass die Verbreitung von Werbung durch Google nicht durchführbar ist, falls ein Nutzer dem ersten Verwendungszweck (Speichern von Informationen auf einem Gerät) nicht zugestimmt hat. Es sind ebenfalls Unstimmigkeiten zwischen Googles Erwartungen und den von einem Herausgeber auf die Verwendungszwecke angewandten Einschränkungen möglich. Zu all dem gesellt sich Googles TCF-Implementierung, die kontroverse Debatten ausgelöst hat.
Auf der Herausgeber-Seite ist man ebenfalls noch nicht in Feierlaune. In erster Linie, weil die mit dem TCF 2.0 verbundenen Fristen Teams, vor allem im Sommer, unter Stress gestellt haben. Diese Fristen weisen keinerlei Rückwärtskompatibilität mit der ersten Version auf und sind zudem häufig nicht mit den als übermäßig komplex eingestuften technischen Vorgaben vereinbar.
Ein weiterer Vorwurf: die Nutzererfahrung. Das IAB ist in seinen Vorgaben sehr, sehr weit gegangen und hat selbst die Texte, die bei den verschiedenen Etappen der User Journey angezeigt werden müssen, in mehreren Sprachen verfasst. Texte, deren eventuelle Anpassungen, die dem IAB vorzulegen sind, Zeit erfordern. Vor allem ist das durch das TCF festgelegte UX nicht immer leicht mit den Lösungen vereinbar, die Herausgeber bisher für sich genutzt haben.
Bleibt DIE Frage: Falls die Online-Werbebranche, trotz der Umsetzungsschwierigkeiten, davon profitiert, sich für die Erfassung und Übermittlung der Nutzereinwilligungen nach einem einheitlichen Protokoll zu richten, was ist für die Nutzer drin? Anders gesagt, macht die aus der Einführung des TCF 2.0 resultierende Nutzererfahrung, die man bereits bei der Erneuerung der Einwilligungs-Bildschirme erkennen kann, die angebotenen Optionen für den Otto Normalverbraucher tatsächlich verständlicher? In ein paar Monaten werden wir dank der Analyse der Besucher-Statistiken der Präferenzzentren mehr wissen…
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